Grundschulen in Oestrich-Winkel sichern und
weiterentwickeln: Landkreis und Stadt einigen sich auf Lösungen für Standorte

Den Herausforderungen der stark frequentierten Pfingstbachschule und der mit geringen Anmeldezahlen kämpfenden Grundschule Hallgarten wird zunächst mit anderen Maßnahmen begegnet. Gemeinsames Ziel bleibt für Landkreis und Stadt, die bestmögliche Versorgung aller Kinder an beiden Standorten sicherzustellen.

Die geplanten Maßnahmen zur Entlastung der Pfingstbachschule:

Die Pfingstbachschule (Schulträger dort ist der Rheingau-Taunus-Kreis) hatte für das laufende Schuljahr 88 Anmeldungen für die erste Klasse und ist vierzügig. Das Platzangebot der Schule stößt an seine Grenzen. Um zeitnah für weitere räumliche Kapazitäten zu sorgen, hat die Stadt Oestrich-Winkel in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den benachbarten Bürgersaal für die Nutzung durch die Schule mietfrei und zu erweiterten Zeiten zur Verfügung zu stellen. Der Rheingau-Taunus-Kreis begrüßt als Schulträger dieses kostenfreie Angebot und steht zur Ausgestaltung der Raumnutzung im Bürgersaal bereits im Austausch mit Stadt und Schulleitung.

Die geplanten Maßnahmen zur Standortsicherung der Grundschule Hallgarten:

Die Grundschule Hallgarten (Schulträger dort ist die Stadt Oestrich-Winkel) hatte für das laufende Schuljahr 15 Anmeldungen. Hier werden die erste und zweite Klasse gemeinsam in einer so genannten ‚Flexiklasse‘ unterrichtet. Höhere Anmeldezahlen an der Grundschule Hallgarten sollen in Zukunft durch Zuzug und auf freiwilliger Basis über eine stärkere Hervorhebung des Hallgartener Schulprofils erreicht werden. Für die Grundschule Hallgarten besagt der nun gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zudem, die Voraussetzungen für Betreuungsangebote am Nachmittag, ggf. auch baulicher Natur, zu schaffen. Entsprechende Mittel sind bereits im Haushalt der Stadt eingestellt.

Die Anpassung von Schulbezirksgrenzen ist ein übliches Mittel, um die Auslastung einzelner Schulstandorte zu steuern. Dies kann also gleichzeitig zur Entlastung eines Schulstandortes beitragen, während ein weiterer Standort gestärkt und gesichert wird. Diese Maßnahme wurde in Bezug auf die Pfingstbachschule und die Grundschule Hallgarten vom Staatlichen Schulamt empfohlen und vom Fachdienst Schule im Rheingau-Taunus-Kreis in Betracht gezogen. Wegen der Sondersituation mit der, zwischen Landkreis und Stadt aufgeteilten, Schulträgerschaft in Oestrich-Winkel wurde nun vereinbart, zuerst die zuvor genannten Maßnahmen umzusetzen und ihre Auswirkungen zu prüfen.

Die Stärkung und der Erhalt kleiner Grundschulen wurde bereits 2019 mit einem Kreistagsbeschluss als Ziel für den gesamten Rheingau-Taunus-Kreis ausgegeben. Kleine Schulen bieten ein familiäres Umfeld und einen guten Betreuungsschlüssel. Allerdings muss auch ein sehr kleiner Schulstandort Bedingungen bei der Differenzierung im Unterricht und dem Ganztagsanspruch spätestens ab 2026 erfüllen können. In Bezug auf das zukünftige Ganztagsprofil, also die passgenauen Betreuungsangebote für eine mögliche höhere Schülerzahl, stehen das Staatliche Schulamt, die Grundschule Hallgarten und der Fachdienst Schule des Rheingau-Taunus-Kreises bereits im Austausch.

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung des Rheingau-Taunus-Kreises werden die einzelnen Schulstandorte im gesamten Landkreis fortlaufend unter Einbeziehung der Geburtenzahlen und der Zuzüge in den Kommunen neu bewertet. Nach dem Hessischen Schulgesetz ist der Rheingau-Taunus-Kreis als Schulträger verpflichtet, für sein Gebiet Schulentwicklungspläne aufzustellen. Darin ist der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf auszuweisen. Außerdem sind die Standorte der jeweiligen Schulen und die dort unterbreiteten Bildungsangebote festzulegen.