Illegale Motocross-Strecken in der ASP-Sperrzone II im Hinterlandswald – Zeugenaufruf
Das Fahren von Motocross-Motorrädern in diesen sensiblen Gebieten ist nicht nur grundsätzlich und zu jederzeit illegal, sondern aktuell verursacht es zudem auch erhebliche Störungen für die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Kontext der Schweinepest in den ASP-Sperrzonen I und II und kann deshalb mit einem Bußgeld geahndet werden.
Zeugen gesucht
Zeugen, die möglicherweise weitere Informationen oder Beobachtungen zu diesem Vorfall haben, sind gebeten sich mit dem Ordnungsamt der Stadt Oestrich-Winkel unter der Telefonnummer 06723/992-120 oder per Mail ordnungsamt@oestrich-winkel.de in Verbindung zu setzen.