Friedhofsverwaltung Oestrich-Winkel bittet Bürgerinnen und Bürger um Einhaltung der Friedhofsordnung

Auf Urnenrasengrabfeldern und in Ruhehainen darf Grabschmuck ausschließlich auf den dafür vorgesehenen, gepflasterten Flächen aufgestellt werden, nicht jedoch direkt auf dem Rasengrabfeld oder dem Ruhehain. Leider gab es hier in den vergangenen Monaten wiederholt Zuwiderhandlungen und auch Beschwerden.

Grabschmuck verhindert, dass Rasenflächen maschinell gemäht werden können

Die abgestellten Gegenstände stellen nicht ohne Grund einen Verstoß gegen die Friedhofsordnung für diese Bestattungsformen dar. Zum einen verhindern sie, dass die Flächen maschinell gemäht werden können. Die zusätzlichen Arbeitsstunden, die für das Abräumen des Grabschmucks vor der Pflege der Fläche notwendig werden, sind jedoch in der Kalkulation der Gebührensatzung für die Gräber nicht berücksichtigt und damit verbundene Mehrkosten müssen letztlich dann von der Allgemeinheit getragen werden. Zum anderen haben sich Angehörige, beziehungsweise gegebenenfalls sogar die Verstorbenen selbst noch zu Lebzeiten, bewusst für diese Bestattungsform entschieden, die aus den genannten Gründen keinen Grabschmuck vorsieht und deshalb nicht zuletzt auch im Vergleich günstiger ist als andere Bestattungsformen. Deshalb ist es bei allem Verständnis für die individuelle Trauerbewältigung wichtig, dass sich alle Friedhofsbesucher/innen im Sinne aller an die geltenden Regeln halten und Grabschmuck nur dort aufstellen, wo es vorgesehen ist.

Die Stadt Oestrich-Winkel weist vorsorglich darauf hin, dass die an den Grabfeldern und auf den Rasenflächen abgestellten Gegenstände aus den genannten Gründen in unregelmäßigen Abständen abgeräumt und entsorgt werden müssen.