Eltern aufgepasst: Die Anmeldung für die Osterferienfreizeit der Jugendarbeit ist möglich vom 18.02. bis 20.02.2025

Abenteuer auf Schloss Freudenberg

In den Oster- und Herbstferien finden die Abenteuertage als Ferienbetreuungsangebote der Jugendarbeit Stadt Oestrich-Winkel auf Schloss Freudenberg in Wiesbaden-Frauenstein statt. Beide jeweils fünftägigen Ferienfreizeiten wenden sich an Grundschulkinder, die während der Osterferien von Montag, den 07. bis Freitag, den 11. April 2025 betreut werden und in den Herbstferien von Montag, den 06. bis Freitag, den 10. Oktober 2025. Die Teilnahmegebühr beträgt jeweils 140 Euro pro Kind.

Sommer, Sonne, Pfingstbachwiesen!

In den Sommerferien sind der Jugendzeltplatz und die Freizeitanlagen Pfingstbachwiesen die Heimat der städtischen Ferienabenteuer. In den ersten beiden Sommerferienwochen, vom 07. Juli bis zum 18. Juli 2025, findet die beliebte Stadtrandfreizeit STARAF statt – ein zehntägiges, phantasievolles Ferienbetreuungsangebot für Grundschulkinder. Die Kosten betragen 210 Euro pro Kind, inklusive Mittagessen.

Die Anmeldung

Die Anmeldungen zu allen Ferienfreizeiten, auch zu denen auf Schloss Freudenberg, sind an die Jugendarbeit Stadt Oestrich-Winkel zu richten. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per Formular, welches direkt auf der Internetseite der Stadt in Bereich der Ferienfreizeiten eingebettet sein wird. Hier besteht dann auch die Möglichkeit zusätzliche für die Anmeldung erforderliche Dokumente hochzuladen.

Sollte es nicht möglich sein die ggf. einzureichenden Dokumente dort hochzuladen, können Sie diese auch per E-Mail (mit Namen des Kinds/der Kinder im Betreff) senden an:

ferienfreizeiten@oestrich-winkel.de

Das Anmeldeformular befindet sich ab dem 1. Tag der Anmeldung auf der Internetseite der Stadt Oestrich-Winkel:

https://www.oestrich-winkel.de/leben-in-oestrich-winkel/familien/jugendarbeit/ferienfreizeiten/

Die Anmeldezeiträume

Die Anmeldung für die Osterferien ist möglich vom 18.02. bis 20.02.2025, für die STARAF vom 22.04. bis zum 24.04.2025, und für die Herbstferien vom 26.08. bis zum 28.08.2025.

Gut zu wissen

Familien aus Oestrich-Winkel, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben (z.B. Bürgergeld-Empfänger/innen, Bezieher/innen von Wohngeld), erhalten auf alle Ferienangebote eine Ermäßigung von 20 Prozent auf den jeweiligen Teilnehmerbeitrag.

Wie erfolgt die Platzvergabe?

Im Vergleich zu den Vorjahren werden in diesem Jahr erstmals Anmeldekriterien angewendet und es gilt nicht mehr die Reihenfolge der Anmeldung, um für mehr Fairness bei der Platzvergabe zu sorgen. Die Plätze werden zunächst an Kinder aus Familien vergeben, die ihren ersten Wohnsitz in Oestrich-Winkel haben. Bei der Vergabe der Plätze werden seit diesem Jahr zudem sowohl alleinig Sorgeberechtigte als auch beidseitig berufstätige Erziehungsberechtigte mit einer jeweiligen Arbeitszeit von mind. 25 h/Woche bevorzugt. Für beides sind entsprechende Nachweise mit der Anmeldung einzureichen. Wenn alle Plätze besetzt sind, behält sich die Stadtverwaltung Oestrich-Winkel vor, möglicherweise auch Absagen erteilen zu müssen – es wird aber eine Warteliste geführt. Sollten nicht alle Plätze durch Oestrich-Winkeler Kinder besetzt werden, können auch Kinder aus anderen Rheingauer Kommunen teilnehmen. Die vollständig ausformulierten Aufnahmekriterien sind auf der Internetseite der Stadt im Bereich der Ferienfreizeiten zu finden.