So beantragen Sie Wahlschein und Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl
Bitte beachten Sie, dass das Versenden des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen frühestens ab Mitte der 6. Kalenderwoche (ca. 6. Februar 2025) möglich ist, da die Stimmzettel erst in nach dem 30.01.2025 gedruckt werden können. Um die Briefwahlunterlagen vorbereiten zu können, können aber bereits jetzt Anträge gestellt werden.
Wenn möglich bitte online beantragen: https://www.oestrich-winkel.de/Bundestagswahl2025
Sofern es Ihnen möglich ist, bittet die Stadtverwaltung Oestrich-Winkel darum, die Beantragung online vorzunehmen. Wenn Sie den Antrag online gestellt haben, brauchen Sie ihn nicht nochmal zusätzlich über den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung oder per formlosem Antrag an die Stadtverwaltung zu senden. Da der zeitliche Ablauf der Wahl dieses Mal eng gestrickt ist, bittet die Stadtverwaltung darum, vor dem 10. Februar 2025 von Anfragen, wo die Briefwahlunterlagen bleiben, abzusehen.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können ab Mitte der 6. Kalenderwoche 2025 im Bürgerbüro persönlich abgeholt werden.
Bitte beachten sie, dass bei Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person eine entsprechende Vollmacht vorzulegen ist und nicht mehr als 4 Vollmachten auf eine Person ausgestellt werden dürfen.