Verkehrsinfos ..

.. für Oestrich-Winkel

Verkehrsinfos

  • Zone 30 in Teilen des Stadtgebiets Oestrich-Winkel

    Immer wieder wird das Ordnungsamt der Stadt Oestrich-Winkel darauf angesprochen, dass es besser wäre, im Stadtgebiet von Oestrich-Winkel die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Die Bürgerinnen und Bürger sind in solchen Fällen oftmals überrascht, wenn sie darauf hingewiesen werden, dass sich die angesprochene Straße oft schon innerhalb einer Zone-30 befindet.

    Deshalb möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass folgende Stadtgebiete von Oestrich-Winkel bereits innerhalb einer Zone-30 liegen:

    • der gesamten Stadtteil Hallgarten einschließlich Rebhang,
    • diejenigen Straßen in Oestrich, die nördlich der Rheingaustraße liegen,
    • sowie diejenigen Straßen in Mittelheim und Winkel, die sich nördlich der Bahnlinie befinden. 

    Ausgenommen hiervon sind nur die sogenannten "klassifizierten Straßen", das heißt die Kreis-Straßen, die Landesstraßen und die Bundesstraßen (K631-Schillerstraße, K634, L3320-Rheingaustraße, B42a-Rheingaustraße/Hauptstraße). 

    Diese Zonen-Regelung wurde bereits Ende der 80er-Jahre in Hallgarten und Anfang der 90er Jahre in Oestrich, in Winkel und in Mittelheim eingerichtet.

    Was ist eine "Zone-30"?

    Die Zonenregelung gilt ab dem Passieren eines Zonen-Verkehrszeichens. Innerhalb dieser Zone muss man sich so lange an die ausgewiesene Geschwindigkeit halten, bis man die Zone wieder verlässt. Eine zusätzliche Markierung innerhalb der ist nicht erforderlich. Vielmehr setzt der Gesetzgeber auf die Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers, dass dieser, wenn er sich nicht sicher ist, ob er ein Zonen-Verkehrszeichen passiert hat oder nicht, eher die niedrigere Geschwindigkeit fährt anstatt die innerorts höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 km/h.

    Keine Vorfahrtsregelung, keine Fußgängerüberwege

    Innerhalb einer Zone-30 darf es zudem keine Vorfahrtsregelungen geben (ausgenommenen Bahnübergänge) auch dürfen innerhalb von Zonen auch keine neuen Fußgängerüberwege eingerichtet werden.

    Hauptstraße und Rheingaustraße auch mit Tempo 30

    Nach der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung dürfen auf stark befahrenen und fußgängerintensiven Bereich nunmehr auch auf klassifizierten Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen erfolgen, so dass in den dicht besiedelten Stadtbereichen seit 2019 bzw. 2021 nun auch in der Hauptstraße und der Rheingaustraße das Tempo auf 30 km/h  begrenzt ist.