Bestattungen

Bestattungen

  • Unsere Aufgaben 

    Friedhöfe sind Orte der Trauer, des Gedenkens und der Erinnerung an die Verstorbenen. Sie sind wesentlicher Teil unserer Kultur und Spiegelbild unserer Gesellschaft. Sie erzählen von unserer Vergangenheit und unserer Geschichte. Alte Grabstätten erinnern an berühmte Persönlichkeiten oder sie lassen Leben, Beruf und Schicksal unbekannter Menschen wiedererkennen. Man kann an ihnen ablesen, wie sich die Einstellung zum Tod und das Lebensgefühl gewandelt haben.

    Friedhöfe sind – ökologisch gesehen – äußerst lebendige Orte. Viele Friedhöfe sind in ihrer Gestaltung parkähnlich angelegt und bilden somit wesentliche Elemente der Stadt- und Raumplanung, insbesondere der Gartendenkmalpflege und des Denkmalschutzes. Unsere Aufgabe ist es, dies zu erhalten und zu pflegen.

    Der Wandel der Friedhofskultur in Deutschland ist auch in Oestrich-Winkel zu spüren. Die Zahl der klassischen Grabstätten nimmt stetig ab. Die Trauerhaine (Baumgrabstätten) auf unseren vier Friedhöfen bieten nun die Möglichkeit, eine naturnahe, pflegeleichte Grabstätte in Oestrich-Winkel besuchen zu können.

  • Friedhöfe der Stadt Oestrich-Winkel

    Diese Seite bietet Ihnen Informationen über:

    • Grabstätten – und die vielen Möglichkeiten der Bestattungen und Beisetzungen
    • Friedhöfe – ihre Lage und die jeweiligen Besonderheiten
    • Gebühren & Satzungen – die aktuellen Rechtsgrundlagen
    • Anträge & Formulare – die Sie hier ausfüllen können
    • Über uns – Aufgaben, die für uns selbstverständlich sind, sowie einige Zahlen
    • Ratgeber Trauerfall – Allgemeine Informationen für Angehörige
  • Grabstätten

    Die Ansprüche, die an eine Grabstätte gestellt werden, können ganz verschieden sein. Daher möchten wir Ihnen Wesen und Hintergrund der einzelnen Grabarten im Detail vorstellen.

    Nicht alle Grabarten werden auf jedem Friedhof angeboten. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung. Eine ausführliche Beratung kann auch ohne Vorliegen eines Sterbefalles erfolgen. Eine umfassende Beratung ist für spätere Sterbefälle (Lebenspartner) sehr wichtig, da z.B. in einem Reihengrab nur eine einzige Grabstelle vorhanden ist.

    Reihengrabstätten

    Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt werden und nur im Todesfall für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhefrist, in der Regel 20 Jahre, zugeteilt werden. Das Verfügungsrecht an einer Reihengrabstätte kann nicht verlängert werden und es darf grundsätzlich nur eine Person dort bestattet oder beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist werden diese Grabstätten – nach öffentlicher Bekanntmachung durch ein Hinweisschild – abgeräumt.

    Wahlgrabstätten

    Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen auf Antrag das Nutzungsrecht bei einem Ersterwerb für 30 Jahre verliehen werden kann. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden, so dass eine Familiengrabstätte über viele Jahre hinweg entstehen kann.

    Die Grabstätten im Einzelnen:

    • Reihengrabstätten (für Erde und Urnen, anonyme Grabstätten)
    • Wahlgrabstätten (für Erde und Urnen, Urnenkammern)
    • Weitere Grabstätten (Trauerhain, Rasengrabstätten,
    • Kindergrabstätten
    • Grabstätten für Muslime
  • Anträge & Formulare

    Anträge können von Angehörigen (Nutzungsberechtigte), von Bestattern und den Steinmetzen bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Antrag auf Bestattung: Rückgabe einer Ablaufgrabstätte: Antrag Verlängerung Nutzungsrecht:

    Bitte verwenden Sie die zentrale Emailadresse: bestattungen@oestrich-winkel.de

  • Ruhefristen für Grabstätten

    Die Ruhefrist für Verstorbene, die in einem Sarg oder in einer Urne bestattet werden, beträgt in Oestrich-Winkel zwischen 15 und 25 Jahren. Die Ruhefrist bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, die erdbestattet werden, beträgt 15 Jahre.

  • Friedhöfe

    Friedhöfe in Oestrich-Winkel

    Das Friedhofs- und Bestattungsgesetz schreibt in Hessen den Friedhofszwang vor. Das heißt, jede/r Verstorbene ist auf einem Friedhof zu bestatten. Dies kann in Form einer Erdbestattung im Sarg oder einer Urnenbeisetzung geschehen.

    Die Sterbefälle werden in der Regel durch den jeweiligen Bestatter bei der Friedhofsverwaltung angemeldet.

  • Friedhofsrecht

    Hinweis zum Friedhofsrecht

    Die Friedhofsordnung und die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Oestrich-Winkel basieren auf den hessischen Landesgesetzen.

    Das Friedhofs- und Bestattungsgesetz regelt als Spezialgesetz die einzelnen Pflichten der Angehörigen über das komplette Bestattungswesen.

    Die Erhebung der Gebühren ist im Hessischen kommunalen Abgabengesetz verankert.

    Die gesetzlichen Grundlagen können über das Rechtsportal des Landes Hessen aufgerufen werden.

    Diese finden Sie auf der Seite: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de unter dem Stichwort FBG (Friedhofs- und Bestattungsgesetz)

  • Gebühren & Satzungen

    Hier finden Sie die derzeit gültigen Satzungen im Bereich Friedhof

  • Checkliste Trauerfall (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

    • Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag abschließen
    • Friedhof, Kirche, Trauerhalle auswählen
    • Sarg oder Urne auswählen
    • Termin für Trauerfeier festlegen und bekanntgeben
    • Ablauf der Beisetzung mit Sprecher oder Pfarrer besprechen
    • Blumenschmuck und Musik für die Beerdigung auswählen
    • Abholung und Überführung des Toten organisieren

    In der Regel wird der beauftragte Bestatter alle Dinge mit Ihnen besprechen und gem. ihrem Wunsch die Leistungen beauftragen.