Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung
Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist die Stadt Oestrich-Winkel dazu verpflichtet, bis spätestens 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die Stadt hat sich dazu entschieden, das Thema schon frühzeitig anzugehen und hatte im Herbst 2023 einen entsprechenden Förderantrag gestellt. Die Förderzusge kam im September 2024, sodass die Erstellung des Wärmeplans nun zu 100 % über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird. Erstellt wird der Plan durch die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (DSK) bis spätestens zum 31. Oktober 2025.
Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, eine Strategie zu entwickeln, wie alle Gebäude in Oestrich-Winkel bis 2045 klimaneutral und nachhaltig mit Wärme versorgt werden können. Dabei wird nicht nur das Ziel der Klimaneutralität, sondern auch die Aspekte der Energiepreise und der Versorgungssicherheit, die für die Menschen vor Ort von großer Bedeutung sind, berücksichtigt.
Auf dieser Seite werden Sie regelmäßig über den aktuellen Stand sowie über Beteiligungsmöglichkeiten informiert.
Häufige Fragen
Kommunale Wärmeplanung - Was ist das?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung einer Kommune langfristig und nachhaltig zu gestalten. Konkret soll die Wärmeplanung die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist. Das können individuelle Heizungen in den Gebäuden sein, aber auch Wärmenetze. Damit hilft die Wärmeplanung bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das die klimaneutrale Wärmeversorgung ab 2045 vorgibt.
Wie ist der Wärmeplan aufgebaut?
- Bestandsaufnahme: Zuerst werden die Wärmeverbräuche aller Gebäude und die eingesetzten Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom) ermittelt. Auch Informationen zu den Gebäudetypen und Baualtersklassen werden gesammelt.
- Potentialanalyse: Im zweiten Schritt wird geprüft, welche erneuerbaren Wärmequellen verfügbar sind oder wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können. Auch das Potential von Sanierungsmaßnahmen wird abgeschätzt.
- Zielszenario: Anhand der gesammelten Daten und der ermittelten Potenziale werden verschiedene Zukunftsszenarien erstellt, wie sich die Wärmeversorgung in den nächsten Jahren entwickeln könnte.
- Strategie: Mit welchen Maßnahmen das angestrebte Zielszenario erreicht werden kann, wird abschließend im kommunalen Wärmeplan dargestellt. Der Wärmeplan wird alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben.
Welche Vorteile bringt die Wärmeplanung?
- Planungssicherheit: Der Wärmeplan ist eine strategische Planungsgrundlage und ein Fahrplan zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und Erreichung der Klimaschutzziele. Er fasst zusammen, welche Heizoption für welches Stadtgebiet am besten geeignet ist. Das können individuelle Heizungen in den Gebäuden sein, aber auch Wärmenetze. Der Wärmeplan bietet somit eine gute Datenbasis für Investitionsentscheidungen – sei es bei Ihnen zuhause oder bei wirtschaftlichen Akteuren, die an der Wärmeversorgung unserer Stadt beteiligt sind.
- Transparenz: Die kommunale Wärmeplanung wird unter Beteiligung von Bürgerschaft und Akteuren erarbeitet. Sie gibt Bürgerinnen, Bürgern und Energieversorgern Orientierung in Bezug auf die zukünftige Wärmeversorgung.
- Kosteneinsparung: Durch effizientere Nutzung der lokalen Energiequellen, Optimierung der vorhandenen Infrastruktur und Verringerung der Wärmeverluste sinken langfristig die Energiekosten.
- Klimaschutz: Reduktion von Treibhausgas-Emissionen und Beitrag zum Klimaschutz.
- Versorgungssicherheit: Reduzierung Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Erhöhung der Versorgungssicherheit.
- Lebensqualität: Verbesserte Luftqualität und gesteigerte Attraktivität der Gemeinde für Bewohner und Unternehmen.
Kommen mit dem Wärmeplan Verpflichtungen auf mich zu?
Der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung wird Sie in erster Linie zu nichts verpflichten. Grundsätzlich dürfen Sie Ihre aktuell eingebaute Heizung bis ins Jahr 2044 weiterbetreiben. Sie alleine entscheiden im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), ob und wann Sie Ihre Heizung erneuern.
Weitere Informationen über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz
Muss ich Daten liefern oder Zugang zu meinem Grundstück gewähren?
Nein, weder noch. Das von uns beauftragte Planungsbüro kann auf vorhandene Wärme- und Energiedaten zu allen Gebäuden zurückgreifen, die beispielsweise den Energieversorgern, Schornsteinfegern oder dem Statistischen Bundesamt vorliegen. Außerdem wird das Planungsbüro in allen Stadtteilen optische Eindrücke vom Alter und Sanierungsstand der Gebäude sammeln. Dafür muss Ihr Grundstück aber nicht betreten werden.
Alle erhobenen Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung. Im veröffentlichten Wärmeplan werden somit Daten ausschließlich in aggregierter Form dargestellt, d.h. in einer Weise, die keine konkreten Rückschlüsse auf einzelne Gebäude zulässt.
Wie kann ich mich beteiligen?
Im kommenden Jahr ist ein öffentlicher Vortrag im Ausschuss für Umwelt Planen Bauen (UPB) vorgesehen, bei der interessierte Bürger und Bürgerinnen herzlich eingeladen sind Fragen zu stellen und Anregungen zu geben. Es werden die Ziele der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt und erste Zwischenergebnisse präsentiert. Diese Veranstaltung bietet eine ideale Gelegenheit sich über die nächsten Schritte im Verlauf der kommunalen Wärmeplanung zu informieren. Der genaue Termin hierfür wird zu Beginn des Jahres 2025 bekannt gegeben.
Was passiert nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung?
- Umsetzung: Umsetzung der geplanten Maßnahmen (zeitlich und inhaltlich priorisiert) gemeinsam mit der Bevölkerung und wichtigen Akteuren.
- Monitoring und Anpassung: Regelmäßige Überprüfung der Fortschritte und Anpassung des Wärmebedarfs bei Bedarf (nach dem WPG alle 5 Jahre).
Information zur Förderung
Titel des Vorhabens: KSI: Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Stadt OestrichWinkel
Laufzeit: 01.11.2024 bis 31.10.2025
Förderkennzeichen: 67K29221
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.